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FSK und Jugendschutz

Liebe Eltern, liebe Kinder und Teens,

das Erlebnis "Kino" kann so vieles sein: Unterhaltung, individuelle oder kulturelle Bildung - mit unserer Filmauswahl möchten wir all dies möglich und erlebbar machen. Dabei gilt es jedoch im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz gewisse Regelungen und Vorschriften zu beachten. Diese sind insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG), sowie in den Regelungen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) festgeschrieben und liegen uns sehr am Herzen.

FSK? WAS IST DAS EIGENTLICH?

Alle Filme werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) in einer standardisierten Prüfung in verschiedene Kategorien eingestuft. Diese Eingruppierung ist nach § 14 Abs. 1 JuSchG rechtlich bindend. Das Wort “freiwillig” bezieht sich hierbei nicht auf die Einhaltung der Regeln innerhalb der Kinobetriebe, sondern auf die Filmindustrie: Legt ein Filmemacher seinen Film NICHT der FSK zur Prüfung vor, erhält dieser Film keine Jugendfreigabe und wird automatisch ab 18 Jahren freigegeben - egal ob brutaler Horrorthriller oder niedlicher Kinderfilm. Das Kino muss die festgelegte Eingruppierung zwingend einhalten und hat keinerlei Spielraum bei der Umsetzung dieser Regeln. Bei Nichteinhaltung der FSK-Regeln drohen hohe Geldstrafen.

Neben den FSK-Altersfreigaben gelten zudem gesetzlich festgelegte Zeitgrenzen für den Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen, die zu berücksichtigen sind. Zu den festgelegten Zeiten (siehe Tabelle) muss der Film inklusive Vorprogramm spätestens fertig sein. Die Zeiten beziehen sich also NICHT auf die Startzeit des Films.

Wir, als Kino, sind verpflichtet die damit einhergehenden Bestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, kann demnach eine Altersprüfung an der Kasse, am Einlass oder auch während der Filmvorführung erfolgen.

Wichtig: Auch beim Online-Ticketkauf sind die Altersfreigaben zu beachten. Wir bitten um Verständnis, wenn bei Nichtbeachtung der Altersfreigabe bei E-Tickets der Einlass zur Vorstellung nicht gewährt werden kann. Im Falle der Missachtung der FSK-Freigaben besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung vor Ort.

FAQ

BESTIMMT DAS KINO DIE FSK-REGELUNG?

Nein, die Altersfreigabe-Kennzeichnungen übernimmt die FSK, eine staatlich anerkannte Einrichtung. Als Kinobetrieb sind wir verpflichtet, die Einhaltung der FSK-Regelung zu gewährleisten.

EIN KIND IST 15 UND MÖCHTE MIT SEINEN ELTERN IN EINEN FILM MIT FSK 16 - GEHT DAS? 

Nein. Auch wenn die Eltern damit einverstanden sind und mitkommen, dürfen Kinder und Jugendliche nur Filme mit der passenden FSK sehen (Ausnahme: FSK 12 “Parental Guidance”).

WAS IST, WENN DAS KIND MORGEN 16 WIRD - DARF ES DANN EINEN FILM MIT FSK 16 BESUCHEN?

Es spielt keine Rolle, ob das Kind in einer Woche, einem Monat oder in einem Tag 16 wird. Wir dürfen nur den Besucher:innen Eintritt gewähren, die zu Beginn der Vorstellung das von der FSK festgelegte Alter bereits erreicht haben.

MEIN KIND IST 11 UND MÖCHTE MIT SEINEM 18-JÄHRIGEN BRUDER IN EINEN FILM MIT FSK 12 - GEHT DAS?

Ja. Bei der FSK 12 gilt die Parental-Guidance-Regelung, nach der Kinder zwischen 6 und 11 Jahren einen Film mit der FSK 12 sehen dürfen, wenn sie in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind. Diese werden von den Eltern im besten Falle schriftlich festgehalten (Muttizettel).

ICH BIN 16 UND MÖCHTE IN DIE SPÄTVORSTELLUNG MIT DER FSK 16 - GEHT DAS?

Hier stimmt zwar das Alter mit der Altersfreigabe des Films überein, jedoch endet eine Spätvorstellung in der Regel erst nach 0 Uhr. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Vorstellung besuchen, die nach Mitternacht endet. Wenn aber die Eltern mitkommen oder diese eine andere volljährige Person schriftlich mit der Aufsichtspflicht beauftragen, ist der Kinobesuch in Ordnung.

Noch Fragen oder Unklarheiten? dann zögere nicht unser Team zu kontaktieren! Du erreichst uns per Mail unter info@lumos-kino-nidda.de oder telefonisch unter der 06043 986500