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FSK und Jugendschutz

Liebe Eltern, liebe Kinder und Teens,

das Erlebnis 'Kino' kann so vieles sein: Unterhaltung, individuelle oder kulturelle Bildung - mit unserer Filmauswahl möchten wir all dies möglich und erlebbar machen. Dabei gilt es jedoch im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz gewisse Regelungen und Vorschriften zu beachten. Diese sind insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG), sowie in den Regelungen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) festgeschrieben und liegen uns sehr am Herzen.

FSK? WAS IST DAS EIGENTLICH?

Alle Filme werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) in einer standardisierten Prüfung in verschiedene Kategorien eingestuft. Diese Eingruppierung ist nach § 14 Abs. 1 JuSchG rechtlich bindend. Das Wort “freiwillig” bezieht sich hierbei nicht auf die Einhaltung der Regeln innerhalb der Kinobetriebe, sondern auf die Filmindustrie: Legt ein Filmemacher seinen Film NICHT der FSK zur Prüfung vor, erhält dieser Film keine Jugendfreigabe und wird automatisch ab 18 Jahren freigegeben - egal ob brutaler Horrorthriller oder niedlicher Kinderfilm. Das Kino muss die festgelegte Eingruppierung zwingend einhalten und hat keinerlei Spielraum bei der Umsetzung dieser Regeln. Bei Nichteinhaltung der FSK-Regeln drohen hohe Geldstrafen.

Neben den FSK-Altersfreigaben gelten zudem gesetzlich festgelegte Zeitgrenzen für den Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen, die zu berücksichtigen sind. Zu den festgelegten Zeiten (siehe Tabelle) muss der Film inklusive Vorprogramm spätestens fertig sein. Die Zeiten beziehen sich also NICHT auf die Startzeit des Films.

Wir, als Kino, sind verpflichtet die damit einhergehenden Bestimmungen einzuhalten. Soweit erforderlich, kann demnach eine Altersprüfung an der Kasse, am Einlass oder auch während der Filmvorführung erfolgen.

Wichtig: Auch beim Online-Ticketkauf sind die Altersfreigaben zu beachten. Wir bitten um Verständnis, wenn bei Nichtbeachtung der Altersfreigabe bei E-Tickets der Einlass zur Vorstellung nicht gewährt werden kann. Im Falle der Missachtung der FSK-Freigaben besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung vor Ort.

Noch Fragen? dann schau doch gerne mal bei unserem FAQ zum Thema FSK und Jugendschutz vorbei!